Offizielle (beglaubigte) Übersetzungen

Beglaubigte Offizielle Übersetzungen Dänisch Dänemark

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Darunter versteht man die rechtsgültige Übersetzung eines Dokuments bzw. eines Textes. Eine beglaubigte Übersetzung wird mit dem Stempel, der Unterschrift und der Erklärung des Übersetzers (oder des Notars, je nach Land) versehen. Kennzeichnend für diese Art von Übersetzung ist ihr offizielles Aussehen. Beglaubigte Übersetzungen werden oft von Ämtern, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen verlangt. 

 

Übersetzungen mit Beglaubigung

Alphatrad Dänemark verfügt über ein umfassendes Netzwerk von offiziellen Übersetzern, die beglaubigte Übersetzungen in vielen Sprachen und direkt in den Zielländern anfertigen können.

Eine zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer Dokumente ist damit garantiert.

 

Bei beglaubigten Übersetzungen handelt es sich um offizielle Dokumente wie zum Beispiel:

  • Urkunden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Gründungsurkunden ...
  • Urteile: Gerichtsurteile, Scheidungsurteile, Klageschriften, Strafprozessbescheide ...
  • Zeugnisse: Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnisse ...
  • Führerscheine / Fahrererlaubnisse
  • Handelsregisterauszüge
  • und viele andere

Wir decken europaweit alle europäischen und viele außereuropäische Sprachen ab, wie z.B.

  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Chinesisch
  • Dänisch
  • Englisch
  • Finnisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Hebräisch
  • Hindi
  • Isländisch
  • Italienisch
  • Japanisch
  • Koreanisch
  • Kroatisch
  • Lettisch
  • Litauisch
  • Luxemburgisch
  • Mazedonisch
  • Mongolisch
  • Niederländisch
  • Norwegisch
  • Paschto
  • Persisch/Farsi
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Schwedisch
  • Serbisch
  • Slowakisch
  • Slowenisch
  • Spanisch
  • Tamilisch
  • Thailändisch
  • Tschechisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch
  • Ungarisch
  • Urdu
  • Vietnamesisch
  • Weißrussisch
  • u. a.

Länder, in denen Alphatrad Dänemark beglaubigte (offizielle) Übersetzungen anfertigen kann:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Italien
  • Großbritannien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweiz
  • Spanien
  • Andere Länder auf Anfrage

Am unkompliziertesten kommen Sie zu Ihrem Angebot, indem Sie uns Ihre Dokumente eingescannt per E-Mail zukommen lassen. 

So können wir Ihre Anfrage am schnellsten bearbeiten. 

Unser Online-Fomular können Sie ebenfalls zur Anfrage nutzen. 

 

FAQ zu beglaubigten Übersetzungen

Für die meisten rechtlichen und gerichtlichen Verfahren in einer anderen Sprache (Unternehmensgründung im Ausland, Anerkennung einer Heiratsurkunde usw.) benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung.

Alle offiziellen Dokumente können von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden: Ausweispapiere, Führerscheine, Verträge, Zeugnisse, Diplome, Geburtsurkunden, Strafregisterauszüge usw.

Beglaubigte Übersetzungen dauern oft länger als normale Übersetzungen, da nur wenige Übersetzer dafür qualifiziert sind und sie in der Regel per Post verschickt werden müssen. Die Lieferzeiten hängen auch vom Thema und der Anzahl der Wörter ab. Schicken Sie uns Ihr Dokument und wir werden Ihnen ein Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit unterbreiten.

In den meisten Ländern wird die beglaubigte Übersetzung per Post und eine zusätzliche Kopie per E-Mail verschickt. In einigen Ländern, z. B. im Vereinigten Königreich, wird das beglaubigte Dokument nur per E-Mail versandt.

 

 

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